Software und Recht

Wer sich eine neue Software kauft oder kostenlos erhält und installieren will, weiß spätestens dann, dass die Installation erst dann möglich ist, wenn den Lizenzvereinbarungen zugestimmt wird. Wird also eine Lizenz erworben, kommt das der Erlaubnis gleich, diese Software zu betreiben, sobald den Vereinbarungen zugestimmt wurde. Das klingt zunächst alles ganz einfach und kaum einer denkt daran, wie kompliziert das Software-Recht eigentlich sein kann. Nur die Wenigsten kennen sich hier genau aus. Und in der Tat gibt es sehr viele Begriffe mit denen Laien kaum etwas anfangen können. Wer weiß schon wirklich etwas mit den Begriffen freie Lizenz, GNU-Projekte oder EULA anzufangen. Die Free Software Foundation ist zum Beispiel eine gemeinnützige Organisation, die dafür eintritt, dass freie Software für jeden Zweck genutzt werden kann. Das heißt, sie kann sogar verändert, verbessert und verbreitet werden. Damit steht die Organisation quasi dafür ein, dass das Wissen verschiedener Programmierer zusammen ein besseres Ergebnis ergibt, als wenn jeder für sich allein arbeiten würde. Da gerade auf dem Gebiet der Programmierung das Wissen mittlerweile so umfangreich ist, kann nicht jeder Programmierer alles überblicken. Alle Freiheiten, für die diese Organisation steht, sind aber als Rechte und nicht als Pflichten zu verstehen. Es gibt jedoch Software, die gewissen Einschränkungen unterliegt, weil moralische Bedenken zugrunde liegen oder kommerzielle Absichten eingeschränkt beziehungsweise verhindert werden sollen. Die proprietäre Software umfasst die nicht freie Software einbezeichnet. Das heißt, dass bei dieser Art Software eine Veränderung oder Verbreitung verboten ist. Treten allerdings Probleme oder Rechtsfragen auf, ist es im Zweifelsfall immer besser, sich an Fachleute zu wenden.

Geschrieben von findur - Website besuchen
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